Gewässerinfos
Angelverbot am Kiessee Barby, am Weinberg!
Hier endet die ofizielle Angelstrecke am Weinberg in Richtung Pömmelte!
Unbedingt beachten!
Grundstück
Seehof Barby
"ASV Elbe-Saale Barby e.V."
Auf dem Grundstück Seehof ist es gegenwärtig nicht gestattet die Plattform des Bootssteges zu betreten.
Die Plattform ist gebrochen und aus diesem Grund gesperrt.
Der Vorstand
!! Achtung !!
Im Gewässer 6-400-02, „Seehof“ bei Wespen, ist der Einsatz von Schlauchbooten (dazu zählen auch Bellyboats) nicht gestattet. Andere Boote sind laut
erlaubt. Dieser Umstand ist unbedingt zu beachten.
Das Verbot ist in der Satzung des Kreisangelvereins (KAV) Schönebeck, dem Betreuer des Gewässers, verbindlich festgelegt.
Darauf wird ausdrücklich hingewiesen und um konsequente Einhaltung gebeten.
Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige durch den KAV Schönebeck gerechnet werden.
Der Vorstand
Hinweise zum "Kiessee Süd" Barby
Unberechtigten Personen ist es grundsätzlich verboten das Gelände zu betreten,
oder mit Fahrzeugen zu befahren.
Das Abstellen von Fahrzeugen, auf dem landwirtschaftlichen Weg vor dem Objekt,
ist nur Inhabern eines gültigen Befahrungsscheines des "ASV Elbe-Saale Barby e.V." gestattet.
Die Benutzung eines Futterbootes ist gestattet.
Durch die Fischereiaufseher des Vereins werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Zuwiderhandlungen werden bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.
Der Vorstand
Entwicklungsgewässer Tagebausee Schwarz/Trabitz
Es handelt sich um ein Entwicklungsgewässer.
Der See wird wissenschaftlich begleitet.
Die Angelfischerei ist nur mit Sondergenehmigung für Mitglieder des
"ASV Elbe-Saale Barby e.V."
gestattet, die mit ihrer Unterschrift die Belehrung zum Gewässer zur Kenntnis genommen haben.
Entsprechende Schilder weisen explizit darauf hin.
Wir fordern alle Angler auf diese Hinweise ernst zu nehmen und unbedingt zu beachten.
Der Zugang wird durch codierte Transponder überwacht.
Jede Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht.
Der Vorstand
"ASV Elbe-Saale Barby e.V."